Obwohl die Staaten, welche das Fakultativprotokoll ratifizieren, bis zur Schaffung oder Bezeichnung eines Nationalen Präventionsmechanismus (NPM) ein Jahr haben, hat sich die Schweiz entschieden, diese Frage gleich bei der Ratifizierung zu klären. Darum wird zusammen mit dem Bundesbeschluss, der die Ratifizierung des Protokolls genehmigt, ein Bundesgesetz über die Eidgenössische Kommission zur Verhütung von Folter verabschiedet.
Dieses Gesetz sieht die Schaffung einer neuen, 12-köpfigen Kommission vor, die zur Aufgabe hat, die Situation von Personen in Gewahrsam durch regelmässige Besuche aller Orte des Freiheitsentzugs zu kontrollieren. Zu diesem Zweck verfügt die Kommission in Übereinstimmung mit dem Fakultativprotokoll über weitreichende Befugnisse: Zugang zu allen geeigneten Orten, Personen und Informationen, sowie die Möglichkeit, sich mit Menschen in Gewahrsam privat zu unterhalten. Aufgrund dieser Besuche gibt die Kommission Berichte mit Empfehlungen zu geltenden Gesetzeserlassen und Erlassentwürfen ab. Die Behörden wachen über die Veröffentlichung des jährlichen Tätigkeitsberichts und prüfen die Vorschläge der Kommission.
Die Kommission verfügt über ein ständiges Sekretariat. Ausserdem soll jedes Mitglied eine Tagesvergütung (auf Grundlage von 20. Arbeitstagen pro Jahr und Mitglied) erhalten.
Weitere Informationen – Nützliche Webseiten
Stellenausschreibung der Eidgenössischen Kommission zur Verhütung von Folter; nationaler Umsetzungsprozess des Fakultativprotokolls
UN-Unterausschuss zur Verhütung von Folter (SPT): (Französisch, Englisch, Spanisch, Russisch, Arabisch, Chinesisch)
Europäischer Ausschuss zur Verhütung von Folter (CPT)
Bericht über die Besuche des CPT in der Schweiz (letzter Besuch: September 2007): (Französisch, Englisch)
APT (Spezialseite, Wortlaut des Fakultativprotokolls und Informationen über weitere Nationale Präventionsmechanismen)
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Wednesday, September 23, 2009