1912
Jean-Jacques Gautier wird in Chênes-Bougeries (Genf) als Sohn eines Bankiers geboren. 1955 wird er selber Partner bei der Privatbank Pictet & Cie.
1973-1977
Jean-Jacques Gautier zieht sich aus dem Bankgeschäft zurück und entwickelt seine Idee eines Übereinkommens, mit dem sich die Staaten vorgängig verpflichten, präventive Besuche aller Personen in Gewahrsam durch internationale Vertreter zu gewähren.
Januar 1977
Jean-Jacques Gautier gründet das Comité suisse contre la torture (CSCT – Vorgängerorganisation der APT).
1980
Costa Rica legt den Entwurf eines Fakultativprotokolls zur Anti-Folterkonvention vor, die in Ausarbeitung ist.
1984
Das UNO-Übereinkommen gegen Folter wird verabschiedet.
1986
Jean-Jacques Gautier stirbt.
26. Juni 1987
Das UN-Übereinkommen gegen Folter tritt in Kraft.
Die Europäische Antifolterkonvention (CEPT) wird vom Europarat verabschiedet.
1991
Costa Rica legt der UN-Menschenrechtskommission einen neuen Entwurf eines Fakultativprotokolls vor.
1992
Das Comité suisse contre la torture wird zur Association for the Prevention of Torture - APT.
1992-2002
Die Arbeitsgruppe der Menschenrechtskommission tagt mehrmals, um den Entwurf des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen gegen Folter zu verfassen.
18. Dezember 2002
Die Vollversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet das Fakultativprotokoll (mit 4 Gegenstimmen).
25. Juni 2004
Die Schweiz unterzeichnet das Fakultativprotokoll.
22. Juni 2006
Das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter tritt in Kraft.
2007
Der Bundesrat verabschiedet die Botschaft zur Ratifikation und Umsetzung des Fakultativprotokolls.
20. März 2009
Das Parlament genehmigt die Ratifikation des Fakultativprotokolls.
24. September 2009
Die Schweiz ratifiziert das Fakultativprotokoll.
News
Wednesday, September 23, 2009